Dienstrechtsneuordnungsgesetz
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Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht).
Wer im Beamtenrecht des Bundes und der Länder auf dem Laufenden bleiben will, sollte sich das "Beamten-Magazin" nicht entgehen lassen. Das Magazin für Beamte erscheint monatlich und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch im Jahr nur 19,50 Euro.
Zur Übersicht des Bundesbeamtengesetzes (Entwurf)
§ 30 Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
1. Entlassung,
2. Verlust der Beamtenrechte,
3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
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Zu Artikel 1 (Bundesbeamtengesetz)
Zu Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)
Zu § 30 (Beendigungsgründe)
Die Beendigungsgründe werden aus systematischen Gründen im Abschnitt 5 zusammengefasst. Die Vorschrift entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache der Regelung des bisherigen § 6 Abs. 3 und 4. Auf die ausdrückliche Nennung des Todes als Beendigungsgrund wird im Gesetz verzichtet, da der Todesfall offenkundig das Beamtenverhältnis beendet. Rechtsfolgen, die an den Tod anknüpfen, sind in den entsprechenden Gesetzen geregelt.