![]() |
Einfach Bild anklicken |
Taschenbuch WISSENSWERTES für Beamte
Das beliebte Taschenbuch "WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht). Das Taschenbuch orientiert sich
Wir bieten noch mehr Publilkationen. Bestellungen per Mail oder Fax >>>Bestellformular
Zur Übersicht des Bundesbeamtengesetzes (Entwurf)
§ 74 Dienstkleidung
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder die von ihr oder ihm bestimmte Stelle erlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist.
.
Zu Artikel 1 (Bundesbeamtengesetz)
Zu Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)
Zu § 74 (Dienstkleidung)
Entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 76.